Geh, geh die Strasse...

Zeugnisse


von der Schule, sowie Arbeitgeberzeugnisse sind gerade im kaufmännischen Bereich von großer Bedeutung, wenn Frau oder Mann sich neu bewerben will.

Zwar will ich mich nicht neu bewerben, doch sehe ich mit den Augen einer Personalberaterin, als welche ich mich durchaus bezeichnen möchte, die Vollständigkeit der Zeugnisse und Dokumente als äußerst wichtig an.

Bei Transgendern müssen die Zeugnisse abgeändert werden. Dieses ist gesetzlich geregelt. Allerdings dürfen die ausstellenden Stellen eine Bearbeitungsgebühr erheben, in meinem Falle "Zeugnis der Fachhochschulreife". Vom Karl-Schiller-Berufs-Kolleg, ehemals Kaufmännischen Schulen der Stadt Dortmund II wurde eine moderate Gebühr von knapp über 3 € erhoben.  Das Zeugnis erhielt ich 3 Tage später, nachdem ich den Beschluss des AG Dortmund bei meiner ehemaligen "Penne" vorgelegt hatte. Der Beschluss, wenn auch noch nicht mit dem Stempel der "Rechtskäftigkeit" versehen, reichte aus.

Bei meiner ehemaligen Berufsschule bin ich vorbei gegangen. Erst wusste die Dame im Sekretariat nicht mit mit anzufangen, da so ein Problem ja nicht gerade häufig ist. Nach einem kurzen Gespräch mit dem stellvertretenden Direktor sagte er mir die sofortige Änderung/Neuausstellung zu. Da ich noch kurz in Buer zu tun hatte, ging ich zur IHK, kam dann wieder und nach kurzer Wartezeit wurde mir das Zeugnis ausgehändigt. Der Stellvertreter, ein sehr netter Mann, wünschte mir noch alles Gute und viel Glück. Gebühren wurden hier nicht berechnet. Es war mir fast peinlich, aber vor lauter Glück über das Zeugnis hatte ich ganz vergessen einen kleinen Obulus für die Kaffeekasse zu spendieren. Ich lege mein Berufsschulzeugnis bei, weil es besser als der Kaufmanngehilfenbrief ist. In der Berufsschule war ich Klassenbeste und der damalige Prüfer, Herr Preute, vom Einzelhandelsverband hielt es im mündlichen nicht für nötig mich zu befragen, dabei hätte ich alles gewusst und wäre sicherlich auf ein "Sehr Gut" gekommen. Naja - Schnee von gestern, bzw. aus dem vergangenen Jahrtausend, obwohl erst 27 Jahre her.

Ein Bildungsträger hat ein anderes Zeugnis kostenfrei neu ausgestellt.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitszeugnisse neu zu erstellen, da mit der Vornamensänderung für Transsexuelle ein Anspruch auf Neuerstellung/Zweitausfertigung ihrer Zeugnisse auf den neuen Namen und die neue (empfundene) Geschlechtszugehörigkeit, besteht. Dies gilt gegenüber Arbeitgebern (LAG Hamm, DB 1999, 1610) als auch staatlichen Institutionen (Schulen, Universitäten, Prüfungsämtern etc.)

Oft passiert es jedoch, dass ein Arbeitgeber nicht mehr existent ist. Hier ist es möglich, dass ein Notar Abschriften erstellt, welche jedoch kostenpflichtig sind.

 

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