Geh, geh die Strasse...

Krankenkassenkarte

 

Die Krankenkassen sind gemäß Gesetz verpflichtet den Vornamen nach der gerichtlichen Vornamensänderung auf den weiblichen/männlichen Vornamen zu ändern. 

Jedoch möchte Frau/Mann bereits vor dem Gerichtsbeschluss, welcher ja erst durch die 2 notwendigen Gutachten erfochten werden muss bei Arztbesuchen als Frau/Herr angesprochen werden. Wenn Frau sich beispielsweise eine Brille beim Optiker bestellt hat, möchte sie bestimmt nicht eine Karte mit männlichem Vornamen vorlegen. 

Diese Situation hatte ich vor einigen Wochen, da ich mir eine Brille bestellt habe. Es kommt mir zwar nicht auf die sehr geringe Kassenzuzahlung an, wenn ich allerdings als Frau in Erscheinung trete, möchte ich dieses nicht durch eine Karte mit dem ursprünglichen Vornamen mindern und mich als "transidentische Frau" outen.

Ich habe darauf meiner Krankenkasse einen Besuch "als Frau" abgestattet. Beim ersten Termin wurde ich abgeschmettert mit dem Hinweise, dass dieses erst nach dem Gerichtsbeschluss möglich sei. Es sei aber ein Fall vorgekommen, wo bei meiner Kasse (DAK) bereits eine transidentische Frau die geänderte Karte bekommen hat. 

Die DAK (hier Gelsenkirchen) benötigt nur ein Schreiben des behandelnden Psychotherapeuten und leitet dieses Schreiben dann an die Fachabteilung weiter. Aus dieser Bescheinigung muss die Dringlichkeit der Änderung unbedingt hervor gehen !! Innerhalb einer Woche erhielt ich den Bescheid "Frau Brigitte-Gabriele S..." in den nächsten Tagen erhalten Sie Ihre neue Karte...

Samstag kam die "heißersehnte Karte" und nun bin ich schon ein kleines Stückchen mehr Frau. Der Schriftverkehr von Seiten der Kasse lautet dann ab sofort mit dem Wunschgeschlecht. 

Die BEK verhält sich ähnlich, bzw. ändert sogar direkt beim ersten Besuch, wie ich von einer Freundin aus Münster erfahren habe.

 

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